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Der Energieausweis - Vorschrift seit dem 04. Januar 2006
Der Energieausweis ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus Empfehlungen für Verbesserungsmassnahmen enthalten.
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Im Hinblick auf den 4. Jänner 2009, seit dem Energieausweise auch bei Verkauf und Vermietung vorzulegen sind – ist für Immobilienverwalter und Bauträger die vorsorgliche Erstellung von Ausweisen in Erwägung zu ziehen, um im Bedarfsfalle schnell agieren zu können. Hinzu kommt, dass Energieausweise und Gebäudepässe aktiv im Marketing und in den Verkaufs- und Vermietungsaktivitäten eingesetzt werden können, was angesichts der dynamischen Entwicklung bei den Energiepreisen von den Kunden als zusätzliches Service gerne angenommen wird. Gleichzeitig verfügen diese Unternehmen über wertvolle Informationsgrundlagen für die systematische Bewirtschaftung und Weiterentwicklung ihres Gebäudebestands, denn: Energiesparende Gebäude werden in Zukunft Marktvorteile haben.
Beim Neubau ist davon auszugehen, dass der Energieausweis als Nebenprodukt der ohnehin notwendigen bautechnischen Nachweise ohne Mehraufwand und daher ohne Mehrkosten im Zuge der Einreichplanung erstellt werden kann. Die weitaus überwiegende Zahl von Energieausweisen wird jedoch für Bestandsgebäude ausgestellt werden. Um diesen Aufwand möglichst gering zu halten, haben sich die Bundesländer auf ein vereinfachtes Verfahren für Energieausweise im Bestand verständigt. Demnach wird es ein vereinfachtes Verfahren für die Erhebung der Gebäudegeometrie und für die energetischen Kennwerte der einzelnen Bauteile geben. Für Wände, Decken, Fenster etc. werden typische U-Werte zum Zeitpunkt der Errichtung des jeweiligen Gebäudes herangezogen. Übliche Heizungssysteme werden über eine Endenergieaufwandszahl abgebildet, die mittels Tabellen ermittelt werden kann.
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Ingenieurbüro Brandenburger 4840 Vöcklabruck
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Ing. Mag. (FH) Franz Figl 3451 Rust i. Tullnerfeld
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TESCOMP e.U. 4600 Wels
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BENSCHMIDT 6271 Uderns
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