2006 wurde in Österreich der Energieausweis für alle neuen Gebäude verpflichtend eingeführt. Mit diesem Energieausweis werden zukünftig alle neu errichteten Gebäude über vergleichbare Angaben über den energetischen Normverbrauch verfügen.
Der Energieausweis stellt auch ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie dar, die ab 2006 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der Energieausweis gemäß EU-Richtlinie wird maximal 10 Jahre gültig sein und wird auch Vorschläge für kosteneffiziente Verbesserungsmaßnahmen enthalten.
Ab 2009 wird auch bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, aber auch von Büros oder betrieblichen Objekten ein Energieausweis für das jeweilige Gebäude vorzulegen sein. Käufer und Mieter einer Immobilie erhalten mit den Energieausweis einfache und vergleichbare Informationen über den energetischen Standard des betreffenden Objekts und können so die Höhe der zu erwartenden Energiekosten in ihre Kauf- oder Mietentscheidung einfließen lassen.
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